Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 114 Durchführung der Amtshilfe
A. Allgemeine Erläuterungen
1Die Norm entspricht wesentlich den § 7 VwVfG und § 6 SGB X. Sie enthält die grundsätzliche Kompetenzzuordnung und Regelung über die Verantwortlichkeit von ersuchender und ersuchter Behörde im Rahmen der Amtshilfe. Während im Außenverhältnis hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Handlung das Recht der ersuchenden Behörde maßgeblich sein soll, findet im Innenverhältnis eine Aufteilung der Verantwortlichkeit statt.
B. Systematische Kommentierung
2Die Regelungen der Abgabenordnung über die Amtshilfe betreffen und binden die Finanzbehörden als ersuchende Behörden. Demzufolge sind Handlungen im Verwaltungsverfahren stets an den Steuergesetzen und insbesondere der Abgabenordnung selbst zu messen, denn diese sind das für die ersuchende Behörde geltende Recht.
3 Handlungen und Maßnahmen, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nicht vorgenommen werden dürfen, sind auch im Rahmen der ersuchten Amtshilfe unzulässig und haben damit zu unterbleiben. Die Amtshilfe führt nicht zu einer Überwindung bestehender Handlungsbeschränkungen.
4Spiegelbildlich hierzu führt eine ersuchte Amtshilfe auch nicht dazu, dass die Kompetenzen der um Amtshilfe ersuchten Behörde etwa ...