Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 333 Festsetzung der Zwangsmittel
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Die Festsetzung des Zwangsmittels ist der zweite Schritt der zwangsweisen Durchsetzung des zu vollstreckenden VA und Voraussetzung für die Vollziehung des Zwangsmittels. Die Festsetzung ist eigenständiger VA.
2Entgegen dem Wortlaut der Bestimmung handelt es sich bei der Festsetzung um eine Ermessensentscheidung. Damit darf die FinBeh nicht stoisch allein aufgrund des Ablaufes der Frist der Zwangsmittelandrohung das Zwangsgeld festsetzen. Vielmehr bedarf es eines positiven neuen Entschlusses zur Festsetzung, bei dem die (ggf. geänderte) Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen ist.
B. Systematische Kommentierung
I. Allgemeine Voraussetzungen
3 Damit das Zwangsmittel festgesetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der zu erzwingende VA muss existent, wirksam und vollziehbar sein (d. h. der VA darf nicht nichtig, zurückgenommen oder widerrufen sein; AdV gem. § 361 AO oder § 69 FGO wurde nicht gewährt).
Die Zwangsmittelandrohung muss existent, wirksam und vollziehbar sein (s. o.).
Der Betroffen erfüllt seine Pflicht weiterhin nicht oder handelt einer (Unterlassungs-)Pflicht zuwider. Maßg...