Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 52 Gemeinnützige Zwecke

Volker Küpper, Florian Booß (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1§ 52 AO normiert gemeinnützige Zwecke und beinhaltet einen Katalog verschiedener Zwecke, für die das Gesetz in § 51 AO eine Steuervergünstigung für Körperschaften gewährt.

Als einer von drei in § 51 Abs. 1 AO genannten steuerbegünstigten Zwecken definiert § 52 Abs. 1 AO den Begriff der Gemeinnützigkeit und ist damit eine der zentralen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts . Daneben werden mildtätige (§ 53 AO) und kirchliche Zwecke (§ 54 AO) ebenfalls steuerbegünstigt. § 52 Abs. 1 AO definiert die allgemeinen Anforderungen für das Vorliegen der Gemeinnützigkeit durch die unbestimmten Rechtsbegriffe „Förderung der Allgemeinheit“ und das Merkmal der Selbstlosigkeit. Gemeinnützige Zwecke können gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO nur verfolgt werden, wenn die Tätigkeit auf eine selbstlose (siehe hierzu Voraussetzungen in Leopold/Madle/Rader, AO, § 55) Förderung der Allgemeinheit auf materiellen, geistigen oder sittlichen Gebieten gerichtet ist. Die Sätze 2 und 3 des § 52 Abs. 1 AO grenzen die Förderung der Allgemeinheit negativ ab und legen fest, wann diese eben nicht vorliegt. Werden die Voraussetzungen von § 52 Abs. 1 AO erfüllt, so konkretisiert der Zweckkatalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO ...

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