Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 33 Steuerpflichtiger
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 33 AO definiert den Begriff des Steuerpflichtigen, der wie z. B. der Begriff des Steuerschuldverhältnisses (§ 37 Abs. 1 AO) eine zentrale Grundvoraussetzung für Anwendung der AO und andere Steuergesetze bildet.
2Das Gesetz präzisiert den Steuerpflichtigen an Hand einer beispielhaften Aufzählung, die in § 33 Abs. 2 AO auch einen Negativkatalog enthält. Diese Aufzählung wird als unzureichend und (sich als lediglich auf die nach den Steuergesetzen zu erfüllenden Pflichten konzentrierend) zu einseitig kritisiert. Der Prüfung zudem voranzustellen ist, dass die Rechtsstellung des Steuerpflichtigen gedanklich zunächst auch die Fähigkeit voraussetzt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
B. Systematische Kommentierung
I. Steuerpflichtige Personen
3 Steuerpflichtiger ist nach § 33 Abs. 1 AO: