Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
AEAO vor §§ 8, 9; AEAO zu § 9.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Regelung in § 9 AO enthält die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts natürlicher Personen. Es handelt sich dabei um einen eigenständigen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt für eine Vielzahl von Fällen, u. a:
Beschränkte und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (§§ 1 ff., § 49 EStG)
Realsplitting bei Ehegatten (§ 10 Abs. 1a EStG)
Erhebung der Lohnsteuer (§ 38 Abs. Satz 1 Nr. 1 EStG)
Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts bei natürlichen Personen (§ 19 AO)
Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung der Ersatzzwangshaft (§ 334 Abs. 2 Satz 2 AO)
Örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde in Steuerstrafverfahren (§ 388 Abs. 3 AO)
Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG)
Persönliche Schenkungs- und Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)
Gegenstand der Versicherungssteuer (§ 1 VersStG)
Die Regelungen in § 9 Satz 1 und § 9 Satz 2 sind selbständige Tatbestände. Für die Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts empfiehlt sich mit § 9 Satz 2 AO zu beginnen, da danach der gewöhnliche Aufenthalt leichter feststellbar ist.
2Der gewöhnliche Aufenthalt besteht häufig, wenn die Voraussetzungen eines Wo...