Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 78 Beteiligte
1. Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren
AEAO zu § 78. IV A 3 – S 0223/07/10002, BStBl 2008 I S. 831, Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt; ergänzt durch BStBl 2019 I S. 447, Tatsächliche Verständigung – Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers; ergänzt durch BStBl 2023 I S. 1074, Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung, DB 1991 S. 515; Wolf, Verständigungen im Steuerrecht: Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch für Rechtsfragen zulässig ist?, DStZ 1998 S. 267; Offerhaus, Die tatsächliche Verständigung – Vorausetzungen und Wirkung, DStR 2001 S. 1093.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Der Beteiligtenbegriff ist Ausdruck eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens, in dem der Einzelne nicht nur Objekt staatlichen Handelns, sondern „mitverantwortlicher Teilnehmer des Geschehens“ ist.
Durch die Stellung a...