Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
AEAO zu § 58; – 1 – St 53, NWB DAAAG-78771; , NWB DAAAE-68142.
Fiand, Mittelweitergabe an ausländische Körperschaften, NWB 2018 S. 1954; Emser, Neufassung des AEAO: Änderungen aufgrund des Ehrenamtsstärkungsgesetzes, NWB 2014 S. 1285; Prof. Dr. Meyering/Gröne, Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, StuB 10/2013 S. 368.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1In § 58 AO werden bestimmte Betätigungen genannte, die, obwohl sie den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und/oder Unmittelbarkeit (§ 57 AO) zuwiderlaufen, die Gemeinnützigkeit nicht ausschließen, solange die Körperschaft die weiteren Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung erfüllt.
2 Die einzelnen Ausnahmevorschriften lassen sich nicht differenziert den Grundprinzipien zuordnen, da sie sich mitunter der Durchbrechung mehrerer Prinzipien zuordnen lassen. Seer unterteilt die Vorschriften jedoch in zwei Fallgruppen. Die Nummern 1 bis 5 und 9 werden als Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz eingeordnet...