Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
AEAO zu § 107 AO; Entschädigung von Auskunftspflichtigen und Sachverständigen im Besteuerungsverfahren, .1.1- 1/12 St42; AO Kartei B4 § 107 Karte 1.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 107 AO hat den Zweck, auskunfts- und vorlagepflichtige Personen nach §§ 90, 93, 97 etc. AO unter bestimmten Voraussetzungen zu entschädigen. Ausgeschlossen hiervon sind Beteiligte und Personen, die für Beteiligte auskunfts- und vorlagepflichtig sind.
II. Geltungsbereich
1. Zeitlicher Anwendungsbereich
2§ 107 AO gilt aktuell fort.
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3 Anspruchsberechtigt nach § 107 Satz 1 AO sind:
Dolmetscher und Übersetzer nach § 87 Abs. 2 Satz 4 AO
4nicht anspruchsberechtigt nach § 107 Satz 2 AO sind
Personen, die für einen Beteiligten auskunfts- oder vorlagepflichtig sind
Angehörige einer Behörde nach § 1 Abs. 2 Satz 2 JVEG
5§ 107 AO gilt in allen Bereichen des Besteuerungsverfahrens, also auch im Bereich der
Außenprüf...