Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen
MF zu § 105 AOHB 2018, Fassung v. ; Ministerium für Finanzen des Landes Baden-Württemberg und andere, Vorschrift Nr. 145 AStBV (St) 2019.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 105 AO regelt die Auskunfts- und Vorlagepflichten im Verhältnis zu außersteuerlichen Schweigepflichten, wobei die steuerrechtlichen Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber der Finanzbehörde nach Abs. 1 grundsätzlich Vorrang haben. Diese Pflichten können gem. § 105 Abs. 2 AO jedoch aufgehoben werden, soweit die Finanzbehörde Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnisse wahren muss.
II. Geltungsbereich
1. Zeitlicher Anwendungsbereich
2Das Verhältnis Auskunftspflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen wurde bereits durch § 117 des Entwurfs einer Abgabenordnung des Arbeitskreises der Reichsabgabenordnung und des § 119 des Regierungsentwurfes vorgestellt.
3Ergänzt wurden diese Entwürfe im Hinblick auf § 97 AO um die Vorlagepflicht.
4Direkter Vorgänger des § 105 AO war § 181 RAO 1919.
5Aufgrund des Postneuordnungsgesetzes v. entfielen die Wörter Postsparkassenämter und Postgiroämter aus dem Gesetzestext.
2. Persönlicher Anwendungsbereich
6In § 105 AO wird ...