Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 29 Gefahr im Verzug
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1 § 29 AO schafft eine örtliche Zuständigkeit für unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr im Verzug.
II. Verhältnis zu anderen Vorschriften
2§ 24 AO regelt den Fall, dass keine sonstige Vorschrift über die örtliche Zuständigkeit eingreift. Bevor dies geklärt ist, kommt eine Anwendung des § 29 AO in Betracht.
B. Systematische Kommentierung
I. Gefahr im Verzug
3Gefahr im Verzug kommt in Betracht, wenn die Zuständigkeit entweder nicht sofort eindeutig zu klären ist oder eine sonst nicht zu bewältigende Notsituation vorliegt.
II. Hervortreten des Anlasses für die Amtshandlung
4Der Anlass für die Amtshandlung tritt dort hervor, wo eine sachlich zuständige Finanzbehörde aufgrund konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass ein hoheitliches Tätigwerden in Betracht kommt.
III. Folgen
5Die Zuständigkeit nach § 29 AO beschränkt sich auf die Durchführung der unaufschiebbaren Maßnahmen.
Fristgerechte Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, eilige Fahndungs- und Vollstreckungsmaßnahmen.
6Nach § 29 Satz 2 AO ist die sonst örtlich zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten. Bei Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht liege...