Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

Ulf-Christian Dißars (Februar 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

1§ 364a AO wurde mit Wirkung zum in die AO eingefügt wurde. Die Bestimmung regelt die Erörterung des Sach- und Rechtsstands im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens. Der Sinn und Zweck der Bestimmung ist vor allem darin zu sehen, dass die einvernehmliche Erledigung von Einspruchsverfahren gefördert und hierdurch Klageverfahren beim Finanzgericht vermieden werden sollen. In der Praxis haben sich mündliche Erörterungstermine durchaus bewährt. Es ist deshalb als misslich anzusehen, wenn sich die Finanzverwaltung aufgrund scheinbar vorgeschobener Gründe einem solchen Termin verweigert, wie dies in der Praxis leider immer wieder festzustellen ist.

2§ 364a AO trifft hierbei verschiedene Regelungen. Dies sind im Überblick:

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