UKlaG § 15

Abschnitt 6: Anwendungsbereich [1]

§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.

Fundstelle(n):
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PAAAA-73979

1Anm. d. Red.: Bisheriger Abschnitt 5 zu Abschnitt 6 geworden gem. Gesetz v. mit Wirkung v. .