UKlaG § 5
Abschnitt 2: Verfahrensvorschriften
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften [1]
Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.
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PAAAA-73979
1Anm. d. Red.: § 5 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2568) mit Wirkung v. .