Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 196 Prüfungsanordnung
AEAO zu § 196; Betriebsprüfungsordnung; Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung, V A 4 – S 0403/13/10001, BStBl 2013 I S. 1264.
Buse, Die Anordnung einer Außenprüfung, AO-StB 2008 S. 138.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 Das Finanzamt muss vor der Durchführung einer Außenprüfung eine Prüfungsanordnung erlassen. Die Prüfungsanordnung konkretisiert den Umfang der Prüfung in persönlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Sie bestimmt damit, wie weit die Duldungs- und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen reicht.
II. Geltungsbereich
2Die Vorschrift gilt für alle Prüfungen i. S. d. §§ 193 ff. AO.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3Der Prüfungsumfang hat Auswirkungen in verschiedenen Bereichen:
Umfang von Duldungs- und Mitwirkungspflicht
Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts im Umfang der angeordneten Außenprüfung
Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO mit Beginn der Außenprüfung im Umfang der angeordneten (nicht der tatsächlich durchgeführten) Außenprüfung
Sperrwirkung des § 173 Abs. 2 AO im Umfang der angeordneten (nicht der tatsächlich durchgeführten) Auße...