Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
AEAO vor § 347 v. , BStBl 2014 I S. 290; AEAO zu § 347 v. , BStBl 2014 I S. 290, zuletzt geändert durch BStBl 2017 I S. 51.
Hillebrand/Süss, Reichweite und Grenzen des Einspruchs gegen einen „Bescheid“, DStR 2020 S. 1241; Drüen, Verfahrensverschränkungen und Rechtsschutzfolgen im Lohnsteuerverfahren (Teil II), FR 2019 S. 1075.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Die Verwaltung der Steuern durch die Finanzverwaltung ist ein Massenverwaltungsverfahren. Es ist nahezu unvermeidlich, dass in diesem Verfahren Fehler passieren, die sich auch zu Lasten der Steuerpflichtigen auswirken können. Nach der wirksamen Bekanntgabe müssen jedoch auch rechtswidrige – also fehlerhafte – Verwaltungsakte von den Steuerpflichtigen befolgt werden.
2 Einen Ausgleich zum Schutz der Steuerpflichtigen bietet der Einspruch nach §§ 347 ff. AO als förmliches außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Dieses dient dabei zugleich der Selbstkontrolle der Verwaltung. Daher ist das Einspruchsverfahren auch als „verlängertes Festsetzungsverfahren“...