Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AEAO zu § 181; Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht, NWB RAAAE-63814.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung
1§ 181 Abs. 1 AO regelt das Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung. Es handelt sich um eine umfassende Verweisung auf die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung und enthält darüber hinaus klarstellende Regelungen zur Feststellungserklärung.
2§ 181 Abs. 2 AO regelt die Erklärungspflicht und § 181 Abs. 2a AO bestimmt den Grundsatz die Erklärung elektronisch zu übermitteln. In den Absätzen 3 und 4 sind Sondervorschriften bezüglich der Feststellungsfrist der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einheitswerten geregelt und Absatz 5 normiert eine Durchbrechung der Feststellungsverjährung.
II. Geltungsbereich
3Die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sind sinngemäß anzuwenden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eine zweckgerichtete Anwendung der genannten Verfahrensvorschriften unter Beachtung der Besonderheiten des Feststellungsverfahrens erfolgt. Die sinngemäße Anwendung erfolgt darüber hinaus nur dann, wenn die §§ 179 bis 183 AO keine abweichenden, den Besonderheiten des Feststellu...