IFRS 10 B22

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

Rechte, die einem Investor die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen geben

Substanzielle Rechte

B22

Bei der Beurteilung, ob er über die Verfügungsgewalt verfügt, berücksichtigt ein Investor nur substanzielle Rechte in Bezug auf das Beteiligungsunternehmen (die von ihm und anderen gehalten werden). Ein Recht ist substanziell, wenn der Inhaber dieses Recht praktisch ausüben kann.

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AAAAE-26071