IFRS 10 B2

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er erläutert die Anwendung der Paragraphen 1–33 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt

B2

Will ein Investor bestimmen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, muss er beurteilen, ob alles Folgende auf ihn zutrifft:

(a)

er hat die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen,

(b)

er ist schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder hat Anrechte darauf und

(c)

er ist in der Lage, durch Ausübung seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der Renditen des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen.

Fundstelle(n):
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AAAAE-26071