NWB Kommentar Bilanzierung
14. Aufl. 2022
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§ 266 Gliederung der Bilanz
Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden in der Handelsbilanz, BB 1975 S. 1103; Knop, Die Gliederungskonzeption des BiRiLiG, DB 1984 S. 569; Köhler, Buchung und Bilanzierung von Anzahlungen, StBp 1998 S. 320 und StBp 1999 S. 8; Kropf, „Verbundene Unternehmen“ im AktG und im BiRiLiG, DB 1986 S. 364; Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften, 2013.
I. Überblick, Grundlagen
1. Betriebswirtschaftliche Orientierung
1 Jedem menschlichen Instrument der Kommunikation muss ab einem gewissen Umfang eine Strukturierung zugrunde liegen. Ohne eine solche ist sie für den Adressaten nicht verständlich. Für die kaufmännische Rechnungslegung gilt nichts anderes (→ § 243 Rz. 18). Rudimentär sind Gliederungsvorgaben für alle Kaufleute in § 247 HGB (→ Rz. 3) niedergelegt. Für den speziellen Anwendungsbereich der Kapital- und „Kap. & Co.“-Gesellschaften (→ Rz. 6) setzt § 266 HGB i. V. mit anderen Vorschriften (→ Rz. 15) diese allgemeinen Vorgaben für die Gliederung in detaillierter Form um.
2 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bieten sich verschiedene Varianten der Gliederung für die Bilanz an, und ...