Immobilien im Unternehmensvermögen
1. Aufl. 2021
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8 Rechtsformveränderung von Immobilienunternehmen
8.1 Anlass/Hintergrund für Rechtsformveränderung von Immobilienunternehmen
2071Immobilienunternehmen können in Deutschland in verschiedensten Rechtsformen in Erscheinung treten. Am häufigsten finden sich Immobilienunternehmen in der Rechtsform
des Einzelunternehmens einer natürlichen Person,
der Personengesellschaft (z. B. GbR oder GmbH & Co. KG) oder
der Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH oder AG).
2072Aufgrund der verschiedenen Erscheinungsformen und der jeweils für diese Erscheinungsformen unterschiedlich anwendbaren Regelungsbereiche stellen sich in der Praxis häufig Fragen im Hinblick auf die Notwendigkeit der Rechtsformveränderung von Immobilienunternehmen und deren steuerliche Konsequenzen.
Die Anlässe hierfür können ganz unterschiedlich sein. Sie können z. B. zivilrechtlich motiviert sein, indem eine Beschränkung der Haftung allein auf das Unternehmensvermögen gewünscht wird. Zum anderen können die Überlegungen auch steuerlich motiviert sein. Steuerliche Beweggründe des Rechtsformwechsels können u. a. sein:
Unterschiedliche Ertragsbesteuerung von Kapital- und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften beträgt die Steuerbelastung auf...