Immobilien im Unternehmensvermögen
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4 Haltephase
1051Die Haltephase kann als zweite Phase des Immobilieninvestments bezeichnet werden. Diese Phase beschreibt den Abschnitt, der zwischen der Anschaffung der Immobilie bzw. der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft liegt und der Veräußerung der Immobilie bzw. der entsprechenden Veräußerung der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft.
1052In dieser zweiten Phase erzielt der Immobilieninvestor auf der Eingangsseite (Betriebseinnahmen):
Mieteinnahmen (Mietumsätze), die umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) oder umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 12, § 9 Abs. 1, Abs. 2 UStG) sein können;
die von den Mietern gezahlten Betriebskosten.
1053Auf der Ausgangsseite (Betriebsausgaben) stehen im Wesentlichen die folgenden Aufwendungen:
Abschreibung des Gebäudeanteils, des Zubehörs oder sonstiger Scheinbestandteile,
der Zinsaufwand,
sonstige Aufwendungen für das Mietobjekt (z. B. Kosten der Hausverwaltung, Fahrtkosten);
Erhaltungsaufwand.
1054In der Haltephase gibt es verschiedene steuerliche Themen, die im Folgenden skizziert werden sollen.
4.1 Relevante Steuerarten
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1055Haltephase | Einkommensteuer | Körperschaftsteuer | Gewerbesteuer | Umsatzsteuer
| (Grundsteuer) | (Grunderwerbsteuer im Fall der... |