Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 226 Aufrechnung
Groll, Zur Rechtsverwirklichung im Lohnsteuerverfahren, DStJG 9 [1986] S. 431 ff.; Domann, Investitionsrücklage – Abtretung, Stundung, Aufrechnung, BB 1975 S. 1010 f.; Bahlau, Die Aufrechnung im Steuerrecht, Internationale Hochschulschriften, 1994; Werth, Die Aufrechnung von steuerlichen Erstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren, AO-StB 2007 S. 70; Uhländer in Steuern als Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 4 InsO, AO-StB 2011 S. 84 ff.; Weiß, Wirkungslose Aufrechnung mit negativem Steueranspruch aus USt-Voranmeldung, UR 1992 S. 125 f.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1. Anwendungsbereich
1 Die Aufrechnung gem. § 226 AO gehört systematisch zu den Vorschriften des Steuererhebungsverfahrens und lässt das Steuerveranlagungsverfahren unberührt. Mit Ausnahme des Absatzes 3 der Vorschrift, der nur den Steuerpflichtigen betrifft, gilt § 226 AO sowohl für den Steuergläubiger als auch für den Steuerschuldner und ist für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für alle schuldrechtlichen Ansprüche anwendbar.
2Nach § 37 AO gehören zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis neben dem Steueranspruch selbst, der Steue...