Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Der Normzweck des § 383 AO besteht darin, Missstände bei der Lohnsteuerhilfe zu bekämpfen und zu verhindern, dass unseriöse „Kreditgeber“ die Unkenntnis der Arbeitnehmer über die tatsächliche Höhe ihrer Erstattungsansprüche ausnutzen und sich diese gegen zu geringe Beträge abtreten lassen. Der Gesetzgeber untersagt mit der Bestimmung in § 46 Abs. 4 AO, Erstattungs- oder Vergütungsansprüche zum Zwecke der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung geschäftsmäßig zu erwerben. Damit soll der besonderen Form der Wirtschaftskriminalität begegnet werden, bei der unseriöse „Kreditgeber“ den Erstattungsanspruch gegen eine vorbehaltlose Abtretung mit geringen Beträgen „vorfinanzieren“, und dabei die Unkenntnis mancher Arbeitnehmer über die tatsächliche Höhe ihrer voraussichtlichen Lohnsteuerrückzahlung ausnutzen.
2Die praktische Bedeutung von § 383 AO ist gering.
II. Geltungsbereich
3 § 383 AO umfasst die Ansprüche des Steuersc...