Abgabenordnung Kommentar
Stand: 19.03.2025
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§ 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
, BStBl 2025 I S. 291.
Oppel, Die Implementierung der BEPS-Ergebnisse in deutsche DBA durch das MLI-Umsetzungsgesetz und Rückschlüsse daraus auf die deutsche Abkommenspolitik, ISR 2020 S. 295; Holthaus, Konsultationsvereinbarungen zum Homeoffice wegen COVID-19, ; Schwenke, Treaty Override im Lichte des Demokratieprinzips, DStR 2018 S. 2310; Hagemann/N. van Lück, Kollisionsauflösung im Verhältnis von Treaty Override und Abkommensrecht, StuW 2019 S. 355; Daragan, Rechtsstaatsprinzip der Union und Treaty Override, DStR 2019 S. 1329; Berens, Auftakt zur Umsetzung des mulitlateralen Instruments in Deutschland durch das MLI-Umsetzungsgesetz vom , Ubg 2021 S. 1.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Die Vorschrift des § 2 soll in Abs. 1 das Rangverhältnis von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) und anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen zum nationalen Steuerrecht regeln. In § 2 Abs. 2 Satz 1 AO wird eine Ermächtigung für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen gegeben. Dabei handelt es sich nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AO um einvernehmliche Vereinbarungen der zustä...