Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung
1§ 138a AO hat die Rechtsgrundlage für die Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum automatisierten Austausch länderbezogener Berichte von Unternehmen geschaffen. Bei den von den aufzeichnungs- und mitteilungspflichtigen Unternehmen handelt es sich um multinational tätige Unternehmen. Es besteht die Verpflichtung zur Erstellung und Abgabe eines länderbezogenen Berichts. Ziel dieser Norm ist im Rahmen des durch die G20 und der OECD initiierten Projekts „Base Erosion and Profit Shifting“ (abgekürzt Projekt „BEPS“) die Bekämpfung und Vermeidung von Steuerverkürzungen mithilfe grenzüberschreitender Strukturen.
II. Geltungsbereich
2Von den Regelungen in § 138a AO werden multinationale Unternehmen erfasst. Der sogenannte „Länderbericht“ soll Angaben zu den zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und Betriebsstätten und Angaben zu den maßgeblichen Geschäftsfeldern und -tätigkeiten der Unternehmen enthalten.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3§ 138a AO steht ergänzend neben den allgemeinen Anzeige- und Meldepflichten der §§ 137 ff. AO.
B. Systematische Kommentierung
I. Allgemeines
4Die Norm des § 138a AO zur regelmä...