Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, 7. Auflage 2017.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 Gemeinnützige Körperschaften sind grundsätzlich mit ihrer gesamten Tätigkeit steuerlich begünstigt. Es ist jedoch der ideelle Bereich, der ausschließlich dazu dient, den satzungsmäßigen Zweck zu verwirklichen, vom unternehmerischen Bereich zu unterscheiden. Der unternehmerische Bereich umfasst alle wirtschaftlichen Tätigkeiten einer Körperschaft. Dies schließt somit sowohl die reine Vermögensverwaltung i. S. d. § 14 Satz. 3 AO als auch etwaige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb gem. § 14 Satz 1, 2 AO mit ein.
Da gemeinnützige Körperschaften zur Selbstlosigkeit gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet sind, sind Einkünfte aus diesen Bereichen vollständig für den satzungsmäßigen Zweck zu verwenden und dürfen nicht für eigenwirtschaftliche Zwecke der Gesellschaft o. Ä. genutzt werden.
Im Hinblick auf die Besteuerung ist jedoch der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von den anderen Bereichen zu unterscheiden. Für Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beste...