Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 322 Verfahren
Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) – v. , zuletzt geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2017 I S. 1374; Inhaltsübersicht VollstrA; Abschn. 45 VollstrA; Abschn. 46 VollstrA.
Jennemann, Zwangsvollstreckung des Finanzamtes in das Grundbuch, StW 2010 S. 188; Lindwurm, Rechtsschutz des Vollstreckungsschuldners gegen Anträge des Finanzamts an das Amtsgericht, DStZ 2002 S. 135; Tormöhlen, Das Finanzamt in der Immobiliarzwangsvollstreckung, AO-StB 2014 S. 378.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Der Zweck der Vorschrift liegt insbesondere in der Sicherung des Vollstreckungsgläubigers (Sicherungshypothek, Doppelpfändung). § 322 AO enthält wenige eigenständige Regelungen, sondern verweist im Wesentlichen auf die einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften.
II. Geltungsbereich
2§ 322 AO bezieht sich auf die Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen (Steuer- und Zollforderungen) in das unbewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners.
1. Sachlicher Anwendungsbereich
3Der Hauptanwendungsbereich besteht aus Grundstücken und grundstücksg...