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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

Stand: 19.03.2025

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 11 Sitz

Kolja van Lück (März 2025)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Die Regelung in § 11 AO enthält die Legaldefinition des Sitzes einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Der Sitz bildet einen alternativen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt u. a für die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 u. § 12 Abs. 3 KStG), die beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG) und die Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 2 ErbStG). Für die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter gem. § 20 Abs. 2 AO ist der Sitz nur subsidiär heranzuziehen, wenn sich die Geschäftsleitung nicht im Inland befindet oder sich der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellen lässt. Lässt sich nach einem Wechsel der Geschäftsanschrift einer Kapitalgesellschaft der Ort der Geschäftsführung nicht sicher feststellen, so führt dies nicht zu einem Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des bisher zuständigen Finanzamts, sondern die Zuständigkeit richtet sich in diesem Fall nach § 20 Abs. 2 i. V. m. § 11 AO nach dem Sitz der Gesellschaft. Der Sitz begründet für sich allein – anders als die Geschäftsleitung – keine Betriebsstätte. Für die Umsatzsteuer-Vergütung an nicht im Inland ansässige Unter...

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