Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 159 Nachweis der Treuhänderschaft
A. Allgemeine Erläuterung
I. Einführung, Gesetzesbegründung und Entwicklung
1Die Vorschrift geht aus § 164 RAO hervor und wurde im Rahmen der AO-Reform 1977 in seinem Regelungsinhalt in dem jetzigen § 159 AO verankert und verschärft. Wer sich auf einen vom äußeren Anschein (Besitz) abweichenden Sachverhalt (Nichteigentum) beruft, muss diesen auch beweisen, will er keinen Rechtsnachteil (Zurechnungsentscheidung zu seinen Gunsten) erleiden. Der Verweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 102 AO in § 159 Abs. 2 AO wurde ebenfalls durch die AO 1977 eingeführt.
II. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
2Die Vorschrift dient – ebenso wie § 160 AO – der Vermeidung von Steuerausfällen aufgrund fehlerhafter Zurechnung von Wirtschaftsgütern. Ebenso wie § 160 AO begründet § 159 AO eine Art Gefährdungshaftung. Es wird unterstellt, dass der (unbekannte) Eigentümer i. S. d. § 39 AO die Versteuerung unterlassen hat und der Besitzer hierfür einstehen soll. Aus diesem Grund hat das FA ein berechtigtes Interesse an der Benennung des Eigentümers i. S. d. § 39 AO und Überprüfung der Besteuerung.
3 Da § 159 AO regelt, wer im Falle von Unklarheiten bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern ...