Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 168 Wirkung einer Steueranmeldung
Bartone, Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), AO-StB 2024, 115-118; Rätke, Richtiger Umgang mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung Verfahrensrechtliche Besonderheiten und Fallstricke, BBK Nr. 15 vom S. 737, NWB DAAAF-78864.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung grundsätzlich, vorbehaltlich des Satzes 2, einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Der Verzicht auf eine förmliche Steuerfestsetzung gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 AO durch ordnungsgemäß bekanntgegebenen Verwaltungsakt (Steuerbescheid § 157 Abs. 1 AO) dient der Beschleunigung der Festsetzung und damit auch der Beschleunigung der Erhebung der Anmeldungssteuern, da nur in den zustimmungsbedürftigen Fällen des Satzes 2 die Entscheidung eines Amtsträgers erforderlich ist. Diesem Anmeldungsverfahren unterliegen insbesondere mit der Umsatz- und Lohnsteuer die beiden aufkommensstärksten Steuern. Insgesamt entfallen somit weit mehr als 50 % des gesamten Steueraufkommens auf Anmeldungssteuern. Daran gemessen liegt eine Umkehr des Verhältnisses von Grundsatz (Steuerb...