Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 190 Zuteilungsverfahren
Wagner, Gewerbesteuerliches Zuteilungsverfahren (§ 190 AO), ZSteu 2011 S. 155.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 Das Zuteilungsverfahren nach § 190 AO ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, in dem auf Antrag über die vollständige Zuteilung des Steuermessbetrages an einen Steuerberechtigten entschieden wird. Im Gegensatz zur häufigen quotalen Zerlegung (= Verteilung) auf mehrere Steuerberechtigte hat die Vorschrift über die insgesamte Zuteilung an einen Steuerberechtigten in der Praxis nur geringe praktische Bedeutung.
II. Geltungsbereich
2§ 190 AO gilt in allen gesetzlich vorgesehenen Zerlegungsverfahren bei der Gewerbesteuer (§§ 28 bis 34 GewStG) und bei der Grundsteuer (§§ 22 bis 24 GrStG).
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3Zuteilungsverfahren und Zerlegungsverfahren sind unterschiedliche Verfahren. Es sind jeweils selbstständige Verwaltungsverfahren, die sich strukturell zwar ähneln, aber voneinander unterscheiden. Über die antragsabhängige Zuteilung kann trotz derselben Zielrichtung nicht auch im Zerlegungsverfahren entschieden werden. Die gesetzliche Verfahrenstrennung lässt sich nicht unter Hinweis...