Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften
Bilsdorfer/Morsch, Erfolg auf ganzer oder halber Linie: Die Abhilfe im Rahmen des Einspruchsverfahrens, BB 2008 S. 2610; Kamps, Handlungsbedarf bei Abhilfebescheiden, die entgegen der Erklärung des Finanzamts dem Einspruch tatsächlich nicht umfassend abhelfen?, DStR 2000 S. 1723; Voss/Arns, Änderungen der AO durch das Steuerbereinigungsgesetz, DStR 2000 S. 269; Wüllenkemper, Auswirkungen der Bekanntgabe von Jahressteuerbescheiden auf einen Rechtsstreit um einen Vorauszahlungsbescheid, DStZ 1998 S. 458; Becker, Verfahrensrechtliche Probleme bei der Anfechtung von Umsatzsteuervorauszahlungsfestsetzungen, DStR 2004 S. 1238.; l’habitant, die Ablehnung einer Änderung (Ablehnungsbescheid) im Lichte von § 365 Abs. 3 AO und 3 68 FGO, AO-StB 2019, S. 190.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Gemäß § 365 AO gelten für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren grundsätzlich die für den Erlass des angefochtenen oder begehrten Verwaltungsakts geltenden Vorschriften grundsätzlich sinngemäß. Dies gilt nur dann nicht, wenn es für das Einspruchsverfahren Sonderregelungen gibt. Der BFH hat dies so ausgedrückt, dass das Einspruchsverfahren eine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens ...