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BGB § 2360

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 8: Erbschein

§ 2360 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
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WAAAA-73903

1Anm. d. Red.: § 2360 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2586) mit Wirkung v. 1. 9. 2009.

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