BGB § 2293
Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 4: Erbvertrag
§ 2293 Rücktritt bei Vorbehalt
Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-73903
Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.
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