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BGB § 192

Buch 1: Allgemeiner Teil

Abschnitt 4: Fristen, Termine

§ 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats

Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.

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WAAAA-73903

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