BGB § 1089
Buch 3: Sachenrecht
Abschnitt 4: Dienstbarkeiten
Titel 2: Nießbrauch
Untertitel 3: Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
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