FFG § 172

Kapitel 13: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 172 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2277), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl I S. 3082) geändert worden ist, außer Kraft.

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CAAAG-38139

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