FFG § 110

Kapitel 7: Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 2: Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 110 Sachverständige Begleitung

Die Filmförderungsanstalt gewährleistet die sachverständige Begleitung der Fortentwicklung eines Drehbuchs durch mindestens ein Mitglied der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAG-38139