IFRS 10

Anhang A: Definitionen

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.


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Konzernabschluss
Der Abschluss eines Konzerns, in dem Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als handle es sich um ein einziges Unternehmen.
Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er aufgrund seines Engagements bei dem Beteiligungsunternehmen schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen durch seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Entscheidungsträger
Ein Unternehmen mit Entscheidungsbefugnissen, das als Prinzipal oder Agent für andere Parteien auftritt.
Konzern
Ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen.
Investmentgesellschaft
Ein Unternehmen, das
(a) von einem oder mehreren Investoren Mittel zu dem Zweck erhält, für diese(n) Investor(en) Kapitalanlagedienstleistungen zu erbringen,
(b) sich gegenüber seinem Investor bzw. seinen Investoren verpflichtet, dass sein Geschäftszweck in der Anlage von Mitteln zum alleinigen Zweck der Erreichung von Wertsteigerungen oder der Erwirtschaftung von Kapitalerträgen oder beidem besteht, und
(c) die Ertragskraft so gut wie aller seiner Beteiligungen auf Basis des beizulegenden Zeitwerts bewertet und beurteilt.
Nicht beherrschender Anteil
Das Eigenkapital eines Tochterunternehmens, das einem Mutterunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zugeordnet werden kann.
Mutterunternehmen
Ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht.
Verfügungsgewalt
Die gegenwärtige Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten aufgrund bestehender Rechte zu lenken.
Schutzrechte
Rechte, mit denen die Interessen des Inhabers dieser Rechte geschützt werden sollen, ohne ihm die Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu verleihen, auf das sich diese Rechte beziehen.
Maßgebliche Tätigkeiten
Maßgebliche Tätigkeiten im Sinne dieses IFRS sind Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.
Abberufungsrechte
Rechte, dem Entscheidungsträger seine Entscheidungsbefugnis zu entziehen.
Tochterunternehmen
Ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen beherrscht wird.

Die folgenden Begriffe sind in IFRS 11, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, IAS 28 (in der 2011 geänderten Fassung) oder IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen definiert und werden in diesem IFRS in der dort angegebenen Bedeutung verwendet:

Assoziiertes Unternehmen,

Beteiligung an einem anderen Unternehmen,

Gemeinschaftsunternehmen,

Management in Schlüsselpositionen,

Nahestehende Unternehmen und Personen,

Maßgeblicher Einfluss.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26071