IFRS 10 C7
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.
Übergangsvorschriften
Verweise auf IFRS 9
C7
Wendet ein Unternehmen diesen IFRS, aber noch nicht IFRS 9 an, sind alle in diesem IFRS enthaltenen Verweise auf IFRS 9 als Verweise auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu verstehen.
Fundstelle(n):
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AAAAE-26071