Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente
Berichtspflichtige Segmente
43
Wenn ein Segment in der aktuellen Berichtsperiode erstmals als berichtspflichtiges Segment bestimmt wurde, da es die relevanten 10 % Schwellenwerte erreicht, sind die zu Vergleichszwecken dargestellten Segmentdaten der vorangegangenen Berichtsperiode anzupassen, auch wenn dieses Segment in der vorangegangenen Berichtsperiode die 10 % Schwellenwerte nicht erreicht hat, es sei denn, dies ist nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAC-23166