Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 14 a Personenvereinigungen
A. Allgemeine Erläuterungen
1Im Rahmen der Einführung des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom (BGBI 2021 S. 3436) sind zahlreiche Regelungen der AO an die Änderungen im Recht der Personengesellschaften – mit Wirkung seit dem - angepasst worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch die Aufhebung des § 718 BGB aF als Ebene der Vermögenszuordnung und der Rechtsfähigkeit der GbR ergab sich die Notwendigkeit einiger Anpassungen steuerlicher Vorschriften. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Personenhandelsgesellschaften weiterhin keine Ertragsteuersubjekte sind und der anteilige Gesellschaftsgewinn auf Ebene der Gesellschafter zu versteuern sein soll.
Die Regelung des § 14a wurde bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom aufgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des MoPeG zum gilt auch § 14a AO seit diesem Zeitpunkt.
B. Systematische Kommentierung
I. Personenvereinigungen im Steuerverfahrensrecht
2Die AO verwendete bislang in Anlehnung an das Zivilrecht durchgängig den Begriff der „nic...