ESRS S3 AR 36.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

AR 36.

Bei der Angabe der beabsichtigten oder erzielten positiven Ergebnisse der Maßnahmen des Unternehmens in Bezug auf betroffene Gemeinschaften ist zwischen dem Nachweis, dass bestimmte Aktivitäten stattgefunden haben (z. B. dass x weiblichen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Schulung dazu angeboten wurde, wie sie lokale Lieferanten für das Unternehmen werden können), und dem Nachweis der tatsächlichen Ergebnisse für die betroffenen Gemeinschaften (z. B. dass x weibliche Mitglieder von Gemeinschaften kleine Unternehmen gegründet haben und ihre Verträge mit dem Unternehmen jährlich verlängert wurden) zu unterscheiden.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289