ESRS S3 AR 10.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

AR 10.

Bei den Angaben zur Übereinstimmung seiner Strategien mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte berücksichtigt das Unternehmen, dass sich die Leitprinzipien auf die Internationale Charta der Menschenrechte beziehen, die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den beiden sie umsetzenden Pakten sowie der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, dem Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (ILO Nr. 169) und den ihr zugrunde liegenden Kernübereinkommen bestehen, und kann über die Übereinstimmung mit diesen Instrumenten Bericht erstatten.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289