ESRS S3 AR 30.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

AR 30.

Bei der Angabe, ob und wie das Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften bei Entscheidungen zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen berücksichtigt und ob und wie es versucht, etwaige negative Auswirkungen einer Kündigung zu beheben, kann das Unternehmen Beispiele anführen.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289