ESRS S3 AR 46.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

AR 46.

Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe strategische Verpflichtung unterscheiden. So kann das Unternehmen beispielsweise das Hauptziel verfolgen, Mitglieder einer Gemeinschaft an einem örtlichen Bergbaustandort zu beschäftigen, wobei das langfristige Ziel darin besteht bis 2025 100 % der Arbeitskräfte hinzuzuziehen, und das kurzfristige Ziel darin besteht bis 2025 jährlich x Prozent der örtlichen Beschäftigten hinzuzuziehen.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289