ESRS S3 15.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

15.

Das Unternehmen gibt alle besonderen politischen Bestimmungen zur Verhinderung und Bewältigung von Auswirkungen auf indigene Völker an.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289