ESRS S3 40.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

40.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen zeitgebundene und ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften voranzutreiben und zu messen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289