ESRS S3 AR 38.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

AR 38.

Bei der Angabe der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen oder Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf betroffene Gemeinschaften kann das Unternehmen Folgendes berücksichtigen:

  1. Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens auf die betroffenen Gemeinschaften können Risiken in Bezug auf die Reputation sowie rechtliche und operative Risiken umfassen, wenn betroffene Gemeinschaften gegen Neuansiedlungen oder den Verlust des Zugangs zu Land protestieren, was zu kostspieligen Verzögerungen, Boykotten oder Klagen führen kann,

  2. Risiken im Zusammenhang mit den Abhängigkeiten des Unternehmens von betroffenen Gemeinschaften können Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit umfassen, wenn indigene Völker beschließen, ihre Zustimmung zu einem Projekt auf ihrem Land zu widerrufen, wodurch das Unternehmen gezwungen wird, das Projekt erheblich zu ändern oder aufzugeben,

  3. Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens auf betroffene Gemeinschaften können leichter zu finanzierende Projekte und die Tatsache umfassen, dass das Unternehmen der erste Ansprechpartner für Gemeinschaften, Regierungen und andere Unternehmen ist, und

  4. Chancen im Zusammenhang mit den Abhängigkeiten des Unternehmens von betroffenen Gemeinschaften können die Entwicklung positiver Beziehungen zwischen dem Unternehmen und indigenen Völkern umfassen, die es ermöglichen, bestehende Projekte mit starker Unterstützung auszuweiten.

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BAAAJ-58289