Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Khayreddin Karboul, Frank Nestler (Januar 2024)

1Bedeutung und Inhalt der Vorschrift: Die Vorschrift regelt das Verfahren bei Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG. Der Zulageberechtigte muss die Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der zentralen Stelle beantragen und die erforderlichen Verwendungsnachweise erbringen. Eine Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts ist im Einvernehmen mit dem Anbieter möglich. Die zentrale Stelle entscheidet durch Bescheid an den Zulageberechtigten und teilt dem Anbieter, der die entsprechende Auszahlung vornimmt (§ 92b Abs. 2 EStG), mit, bis zu welcher Höhe eine geförderte Verwendung vorliegen kann. Damit die zentrale Stelle über die erforderlichen Informationen über die Verwendung des Altersvorsorgevermögens verfügt, muss der Anbieter nach Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags die in § 92b Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mitteilen, ab 2018 spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats, der auf den Monat der Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags folgt.

Zu Beginn der Auszahlungsphase sowie beim Übergang des Eigentumsanteils der Woh...

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